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Angler unter Generalverdacht?

27 Jan, 2022

 

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns sehr das Ihr unsere Blogs verfolgt. Da wir Angler in unserem Hobby häufig eingeschränkt werden, wollten wir als Hobbyangler uns darüber informieren warum manche Orte und Stellen als Schongebiete ausgewiesen werden und warum wir Angler stets der störende Nutzer sind, während jeder andere Bürger das Gewässerufer nach gutdünken zum picknicken oder grillen nutzen kann. Was natürlich auch das gute Recht eines jeden Steuerzahlers sein soll. Schließlich schonen und hegen wir unsere Natur auch um Sie erleben zu dürfen. Warum also dürfen wir an manchen Orten dann nicht Angeln? Laichschongebiete sind natürlich absolut nachvollziehbar und in den jeweiligen Landesfischereiverordnungen zu finden. Aber wieso werden diese ständig erweitert und das ohne Ausgleich? Somit habe ich mir erlaubt gegenüber der Struktur- und Genehmigungsdirektion mit Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz kurz LIFG einen Antrag auf Akteneinsicht zu erhalten. Beim durchstöbern der Akten fiel mir nicht eine Expertise eines entsprechenden wissenschaftlichen Mitarbeiters auf, der überhaupt eine erstellt haben könnte. Ich erhielt lediglich einen Gebührenbescheid über 4 Seiten (!!!!) sowie auszüge aus mehr oder minder wichtigen Schriftverkehr zu den Veröffentlichungen und einige schriftliche Einsprüche von engagierten Bürgern, welche sich gegen die aus Expertensicht unangemessenen Schon- und Rückzugsgebiete. Wieso sollte ein Angler Vögel bei der Brut mehr stören als spielende Kinder oder Radfahrer? Stellt sich mir die Frage. Tiefer in den Akten finde ich die Antwort. Hier zitiere ich Herrn Hartmut Winkler Bearbeiter des Referat 42 der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ""Eine Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebietes ist mit unvermeidlichen Störungen für die Faune, insbesondere der Vogelwelt dieses Gebietes verbunden."". Eine wahrhaft interessante These, wenn nicht ein Fahrrad- und Wanderweg ohne jede Umzäunung durch dieses Naturschutzgebiet führen würde. Somit kann die Flora und Fauna sowie die brütenden Vögel von jedermann gestört werden, nur nicht von dem Angler, der in Deutschland mit Hilfe eines intensiven Kurses lernt eben diese zu schonen und zu schützen.

Tiefer in den Akten die mir zugegangen sind steht folgender Satz der in meinem Hinterkopf furchtbare Warnleuchten eines sogenannten Generalverdachts bzw. einer Generalprävention aufleuchten lassen. Ich möchte zitieren: ""In den letzten Jahren wurde vermehrt darauf hingewiesen und auch festgestellt, dass zahlreiche Angler in diesen Gebieten anzutreffen sind. Zwar besteht für beide Fischarten ein ganzjähriges Artenfangverbot. Es ist aber durch Hinweise belegt und damit zu bezweifeln, dass sich alle Angler bei einem ""solch schönen Fang"" von einer Entnahme abhalten lassen. Diesbezüglich ist die staatliche Fischereiaufsicht in der Vergangenheit einigen negativen Hinweisen nachgegangen."" Zitat Frau Pia Thiel SGD Nord Zentralreferat 31.

Bei den beinen o.g. Fischarten handelt es sich in diesem Zusammenhang um Lachs und Meerforelle. Welches ein tolles und unterstüzenswertes Projekt ist, auch wenn es massenweise Steuergelder kostet. Was hierbei allerdings definitiv stört ist der Zusammenhang der Formulierungen.

 

- Es wurde vermehrt darauf hingewiesen = > Es wurden aber keine Akten herausgegeben welche diese Hinweise auch nur im Ansatz belegen können

- Es ist aber durch Hinweise belegt  => Wieder ein Beleg der nur hier existent ist, da es keinen Schriftbeleg gibt über diesen Vorgang sondern lediglich wirklich nur diesen Beleg das es einen Beleg gibt, der weder greifbar noch sichtbar ist.

- es ist zu beweifeln.... das sich alle Angler von einer Entnahme abhalten lassen

 

==>>> Dies ist eine Frechheit gegenüber JEDEN engagierten Sportangler, welcher sich stets an die jeweiligen Fischereirechte und Ordnungen hält, er wird über einen Kamm geschoren mit Wilderern und Schwarzfischern.

Wobbler angelrute